Dossier Informationsfreiheitsgesetz

Wolfgang Schmitt

Das Prinzip Verwaltungstransparenz hat sich in der Verwaltung der Stadt Trier noch nicht durchgesetzt. Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Das Informationsfreiheitsgesetz.

Am 01. Januar 2006 ist das Bundesinformationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Das rheinland-pfälsiche Landesinformationsgesetz ist seit 01. Februar 2009 in Kraft. Das Gesetz hat in Rheinland-Pfalz einen allgemeinen verfahrensunabhängigen Rechtsanspruch auf Zugang zu den Informationen geschaffen. Die Bürger sollen wissen, wie die öffentliche Verwaltung arbeitet, wie Entscheidungen zu Stande kommen und welche Absichten und Intentionen dahinter stehen. Auf diese Weise wird die öffentliche Verwaltung transparent und zu einem von der Öffentlichkeit nachvollziehbaren Handeln angehalten. Informationsfreiheit ist überdies ein wirksames Mittel der Korruptionsbekämpfung. Dem Bürgern werden bessere Möglichkeiten eröffnet, den politischen Prozess mitzugestalten und staatliche Entscheidungen zu kontrollieren. Das Gesetz gewährt den Bürgern in ihrem Geltungsbereich einen grundsätzlichen freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltung existierenden Informationen nach dem Öffentlichkeitsprinzip.

Nach einer Umfrage in Rheinland-Pfalz kennen nur 10% der Bürger dieses Gesetz, daher ist auch die Bilanz nach einem Jahr so niedrig, dass nur 140 Anträge gestellt wurden. Für 10% der Informationszugänge wurden Gebühren erhoben. Die Gebühren richten sich nach dem Aufwand der öffentlichen Verwaltungen.

Zur Novellierung des Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses hat am  01.07.2010 eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beschlossen, wonach zukünftig die vollständige Geheimhaltung von Verträgen in relevanten Daseinsvorsorgebereichen verboten ist. Damit wird das öffentliche Interesse an Transparenz, insbesondere in Monopolbereichen wie Wasser, Strom, Gas, und Abwasser, gegenüber den privaten Interessen an der Vertraulichkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erheblich gestärkt. Verträge sind vom Grundsatz her so umfassend wie möglich offen zu legen.

Mit der Novelle geht Berlin wieder einmal mit gutem Beispiel voran und zieht eine weitere wichtige Lehre aus der Vergangenheit. Transparenz zwingt auch zu öffentlicher politischer Debatte um  das Für und Wider von Privatisierungsvorhaben in Monopolbereichen. Wenngleich DIE LINKE für öffentliche Kontrolle zentraler städtischer Infrastrukturen anstelle ihrer Privatisierung steht, wird mit der Novellierung ein politisches  Anliegen verwirklicht, das uns als LINKE wichtig ist. Denn Transparenz kann Fehlentscheidungen vorbeugen. DIE LINKE sieht sich hier in ihrer Zielrichtung, die öffentliche Kontrolle und demokratische Steuerung von wichtigen Daseinsvorsorgeleistungen zu sichern, unterstützt und bekräftigt.