Bundesarbeitsgericht entzieht Dumping Gewerkschaften die Tariffähigkeit

Wolfgang Schmitt

Die Arbeitsverwaltung Berlin, die ehemalige Senatorin Knake-Werner der Linken und die Gewerkschaft Verdi  haben gegen die Gewerkschaft CGZP geklagt, und haben auch in dritter Instanz recht bekommen. Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) dürfen laut Urteil des Bundesarbeitsgericht Erfurt vom 14.12.2010  keine Tarifverträge mehr abschließen ( Beschluss: 14.Dezember 2010-1 ABR 19/10 ). Sie erfüllt die hierfür erforderlichen tarifrechtlichen Voraussetzungen nicht. Etliche Zeitarbeitsfirmen  haben Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) abgeschlossen. Diese sehen oftmals Dumping-Löhne um die fünf Euro die Stunde und miese Arbeitsbedingungen vor. Daher müssen immer mehr Leiharbeiterinnen und –arbeiter bei voller Arbeitszeit zusätzlich zu ihrem Lohn staatliche Leistungen beantragen. Das Urteil hat Konsequenzen für mindestens 250.000 LeiarbeiterInnen in der gesamten Republik. Für die Beschäftigten werden sofort die Arbeitsbedingungen der Einsatzbetriebe gelten. Denn die Tarifverträge der CGZP sind seit dem Richterspruch ungültig. Damit hätten sie insbesondere auch rückwirkend Anspruch auf gleichen Lohn wie beim entleihendem Betrieb. Das ist das gesetzliche Prinzip in der Leiharbeit: Finden sich keine Gewerkschaften zum Abschluss von Tarifverträgen, gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), wonach die LeiarbeiterInnen gleichen Lohn für gleiche Arbeit wie die Stammbelegschaft erhalten. Die Linken begrüßen das Urteil des Bundesarbeitsgericht, nun können Gefälligkeitstarifverträge in der  Leiharbeitsbranche unterbunden werden, und wir sind einen Schritt weiter auf dem Weg, Tarifdumping zu unterbinden. Die betroffenen Firmen müssen zudem teilweise deutlich höhere Sozialversicherungsbeiträge nachträglich abführen. Schätzungen zufolge könnten allein die Sozialversicherungssysteme mit Nachzahlungen von bis zu zwei Milliarden Euro rechnen.

Auch der größte Arbeitgeber in Deutschland die Kirchen hat  jetzt ein Problem, denn mit der Gründung der Christlichen Gewerkschaften, sie wurden von den christlichen Arbeitgebern kontrolliert, wurden in den Einrichtungen der Kirchen Tarifverträge mit Dumpinglohnabschlüssen kürzere Kündigungsfristen, weniger Urlaub, geringere Feiertagszuschläge und arbeitnehmerfeindliche Überstundenreglungen abgeschlossen. Die Bediensteten mussten zum Sozialamt gehen, obwohl sie in Vollzeit arbeiteten.

„Ihre eigenen Angestellten behandeln die Kirchen viel schlechter als vergleichbare Unternehmen, und das war bisher völlig legal. Alle regen sich über Lidl und Aldi auf, die Kirchen sind schlimmer.“ so Wolfgang Lindemaier, Mitarbeitervertreter in der Bundesweiten arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie gegenüber Report Mainz.