Bildungspolitischer Bankrott - Neues Hochschulgesetz in Rheinland-Pfalz

Katrin Werner

Es ist nie ein gutes Zeichen, wenn eine Landesregierung ein Thema, dass sie später auf die Agenda setzen wollte, überraschenderweise vorzieht. Gestern wurde mit der SPD-Mehrheit im Landtag ein Gesetz zur Veränderung des Hochschulgesetzes beschlossen. Das Gesetz, das selbst in der SPD umstritten ist, sieht vor die Stellung des Universitätspräsidenten von der demokratischen Gremienarbeit abzukoppeln und erleichtert die Zwangsexmatrikulation von Studierenden.

MdB Katrin Werner, stellvertretende Landesvorsitzende DIE LINKE. RLP, Kreisvorsitzende Trier-Saarburg

Es ist nie ein gutes Zeichen, wenn eine Landesregierung ein Thema, dass sie später auf die Agenda setzen wollte, überraschenderweise vorzieht. Gestern wurde mit der SPD-Mehrheit im Landtag ein Gesetz zur Veränderung des Hochschulgesetzes beschlossen. Das Gesetz, das selbst in der SPD umstritten ist, sieht vor die Stellung des Universitätspräsidenten von der demokratischen Gremienarbeit abzukoppeln und erleichtert die Zwangsexmatrikulation von Studierenden. Damit ist das Gesetz nicht nur eine Verschlechterung des Status quo, nein, es ist ein bildungspolitischer Bankrott, der die Universitäten entdemokratisiert und die Fortsetzung einer undemokratischen Bildungspolitik ist.

Folgendes sieht das Gesetz u.a. vor:

1.) Stärkung des Präsidenten von den demokratischen Gremien der Hochschule

Jede Hochschule hat einen Präsidenten, der die Geschäfte und Politik der Universität bestimmt. Seine Entscheidungen müssen jedoch vom Senat, quasi das Uniparlament aus Studierenden, Mitarbeitern und mehrheitlich aus Professoren, abgestimmt werden. Weitere Mitspracherechte haben der AStA (Allgemeiner Studierenden Ausschuss) und der Zusammenschluss der Fächer an der Hochschule (Fachbereiche). Da das Hochschulgesetz für die Wahl des Senats mehr Sitze an Professoren als an Studierende und Mitarbeiter vergibt, sind Partizipationsmöglichkeiten recht gering. Nun werden noch weitere Mitwirkungsrechte beschnitten: Die hart erkämpften demokratischen Mitwirkungsrechte von AStA, Fachbereichen und Kommissionen sowie des Senats sollen durch die Stärkung des Präsidenten umgangen werden können. Der Senat der Universität Trier stimmte in seiner Funktion als demokratische Kontrollinstanz der Hochschule in seiner letzten Sitzung geschlossen gegen diese Entdemokratisierung.

2.) Das neue Gesetz sieht weiterhin vor, dass Studierenden bei „Gewalt“ und „Fehlverhalten“ den Ausschluss von der Uni drohe. Was das Gesetz darunter versteht, wird nicht genauer definiert. Studierende der Universität Trier befürchten nun, dass sie exmatrikuliert werden, wenn sie am Bildungsstreik teilnehmen. Damit wird Studierenden das Recht auf freie Meinungsäußerung genommen.

3.) Weiterhin soll ein Forschungskolleg eingeführt werden, durch die Professoren über 10 Jahr lehrbefreit werden. Wer die Studierenden dann unterrichtet, ist noch nicht geklärt. Das Gesetz sieht keine Schaffung neuer Professuren und unbefristeter Lehrbeauftragter vor, so dass die Lehre weiterhin unterversorgt bleibt.

4.) Eine Revision der Studienkontengebühren und eine Neufassung der Immatrikulationsordnung für die BA/MA-Studiengänge wurde auch nicht vorgenommen.

DIE LINKE. in RLP fordert:

  • Die Entdemokratisierung der Hochschulen durch die Stärkung des Präsidenten muss gestoppt werden.
  • Demokratische Mitwirkung von Studierenden und Mitarbeitern an der Universität stärken.
  • Mehr Geld für Bildung und Lehre an den Universitäten.
  • Rücknahme der Studienkontenregelungen.
  • Transparente Regelungen für die neuen Studiengänge