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FFP2-Masken: Flächendeckende Versorgung durch Maskenausgabe sicherstellen

Zur Verschärfung der Maskenpflicht erklärt Julian Theiß, Direktkandidat in Trier für den Landtag Rheinland-Pfalz: „Im ÖPNV und in Geschäften soll es künftig eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken geben. Da aber weder der Bund noch das Land Rheinland-Pfalz sich auch in der Pflicht sehen, eine flächendeckende Versorgung mit Masken für alle Menschen unabhängig ihres Einkommens sicherzustellen, muss diese Ausgabe durch die Stadt erfolgen. FFP2-Masken sind hierbei aufgrund des nachweislichen besseren Schutzes vor einer Ansteckung bzw. Verbreitung des Virus vorzuziehen. Schon jetzt sind FFP2-Masken im Online-Handel oft vergriffen und auch die Apotheken werden nicht genügend Masken vorrätig haben. Die Bürger:innen in Rheinland-Pfalz dürfen durch eine solche Verordnung nicht in die Bredouille geraten, weil nicht genügend Masken vorhanden sind oder sie sich diese nicht leisten können.“ Zu den sozialpolitischen Konsequenzen führt Theiß aus: „Das Tragen medizinischer Masken, insbesondere FFP2-Masken, ist sinnvoll und zu begrüßen. Wer eine Pflicht beschließt, muss jedoch auch gewährleisten, dass alle Bürger:innen Zugang zu ihnen haben. Insbesondere Transferleistungsbezieher*innen und Menschen mit niedrigem Einkommen stellt dies vor große Herausforderungen. Die Leistungen reichen vorne und hinten nicht und jetzt kommen auch noch unvorhergesehene und nicht von den Regelsätzen gedeckte Ausgaben hinzu. Die städtische Verwaltung sollte hier nachsteuern und die unsoziale Politik des Bundes und der Länder nach Möglichkeit ausgleichen. Sie muss daher gewährleisten, dass in Bussen und an zentralen Einkaufsgelegenheiten Masken verteilt werden.“ Theiß‘ B-Kandidat und linker Stadtratsfraktionschef in Trier, Marc-Bernhard Gleißner, ergänzt: „Wo Bund und Land versagen, muss die Kommune in die Bresche springen, um ihre Bürger*innen vor Ort die Einhaltung der Verordnung zu ermöglichen. Selbstverständlich muss der Kommune die Kosten dafür von der Landesregierung zurückerstattet werden. Gesundheit ist öffentliche Daseinsfürsorge. Die Kommunen arbeiten in der Corona-Krise schon auf Anschlag. Sie dürfen in der Pandemie nicht noch zusätzlich finanziell wegen undurchdachter Verordnungen zur Infektionseindämmung belastet werden.“