Keine Daten an die Bundeswehr weitergeben

Mateusz Buraczyk

In gut einem Monat endet für alle Jugendlichen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die im kommenden Jahr volljährig werden (sowie für ihre Erziehungsberechtigten), eine wichtige Frist. Wohl die wenigsten Jugendlichen wissen, dass sie bis zum 31. März das Recht haben, beim Bürgeramt gegen die Weitergabe ihrer Meldedaten an die Bundeswehr Einspruch einzulegen.

Das Problem: Keiner weiß Bescheid!

Da die Wehrpflicht nur ausgesetzt ist, ist die Stadtverwaltung dazu gezwungen, die Daten zu Werbezwecken an die Bundeswehr weiterzugeben. Sie hat leider keine legale Möglichkeit, sich der Weitergabe zu verweigern. Der und die Jugendliche haben aber ein individuelles Einspruchsrecht, das am 31. März endet. Es reicht ein formloses Schreiben an das Bürgeramt.  Die Jugendlichen sollten wissen, dass ihre Daten zu Werbezwecken an die Bundeswehr weitergegeben werden. Sie sollten umso mehr wissen, dass sie ein Einspruchsrecht besitzen. Deshalb nutzt die Linksfraktion ihren Raum in der Rathaus Zeitung, um auf die bald ablaufende Frist hinzuweisen. Zur nächsten Stadtratssitzung haben wir beantragt, dass in Zukunft die Stadtverwaltung diese Aufgabe übernimmt und jährlich durch eine Pressemitteilung, in den sozialen Medien und in der Rathaus Zeitung prominent auf das Einspruchsrecht hinweist. Ähnlich passiert dies zum Beispiel schon in Freiburg.

In den speziell für junge Menschen entwickelten Werbekampagnen propagiert die Bundeswehr ein verklärtes Bild des Soldatenberufes, in dem die negativen Folgen von Kriegseinsätzen ausgeklammert werden.