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Jobcenter muss Tariflohn für unzulässigen Ein –Euro-Job erstatten
Das Bundessozialgericht hat am 13.04.2011 zwei richtungsweisende Urteile verkündet, die in der Praxis das Aus für „Arbeitsangelegenheiten bzw. so genannte 1-Euro-Jobs bedeuten können (B 14 AS 98/10R; B 14 AS 101/10R). Demnach müssen falsch eingesetzte Ein-Euro-Jobber müssen wie Arbeitnehmer bezahlt werden.
Das Urteil birgt Sprengkraft. Wenn das Jobcenter nicht nachweisen kann, dass die ausgeübte Arbeitsgelegenheit (1€-Job) wirklich „zusätzlich ist,“ steht dem ALG II Empfänger gegen das Jobcenter ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch zu. Die Behörde muss dem ALG II-Empfänger dann in der Regel den üblichen Tariflohn nachzahlen. Für das Jobcenter dürfte daher die Vergabe von „1€-Jobs“ zu einem teuren Boomerang und hohen finanziellen Risiko werden. Das Merkmal der Zusätzlichkeit trifft ausschließlich auf die wenigsten Arbeitsgelegenheiten zutrifft. Selbst von der Behörde als zusätzlich bezeichnete Arbeiten gehört in der Regel zur originären Aufgabe der Gemeinde, dazu zählen bspw. Tätigkeiten wie:
- das Aufsammeln von Müll und Unrat im Stadtgebiet, Park oder Wald gehört
Dies stellt aber in der Praxis keine wirklich zusätzliche Arbeit dar.
DIE LINKE begrüßt die neuen Urteile, da durch einige Arbeitsgelegenheiten den „echten“ Firmen und Handwerksbetrieben Aufträge verloren gingen und somit reguläre Arbeitsplätze gefährdet waren. DIE LINKE fordert weiterhin sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Öffentlichen Beschäftigungssektor zu schaffen, anstatt 1€-Jobs zu vergeben.