Die Linksfraktion Trier ist die gewählte Vertretung der Linken Trier im Trierer Stadtrat. Aktuell besetzen wir 3 Sitze im Stadtparlament. Auf unserer Website können Sie uns und unsere Arbeit kennenlernen. Bei Anregungen und Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Aktuelles aus der Fraktion

Cannabis-Modellprojekt

Regulierung statt Schwarzmarkt

LINKE beantragt Teilnahme der Stadt Trier am Cannabis-Modellprojekt

„Regulierung statt Schwarzmarkt“

Pressemitteilung der Linksfraktion im Trierer Stadtrat

 

Für die anstehende Sitzung des Trierer Stadtrats am 5. Juli 2023 hat die Fraktion DIE LINKE beantragt, dass auch Trier sich um eine Teilnahme am Cannabis-Modellprojekt der Bundesregierung bewirbt. Flankierend dazu hat die Linksfraktion auch beantragt, dass die Suchtprävention speziell für Jugendliche intensiviert wird und die Kompetenzen in der Stadtverwaltung dazu verstärkt werden.

 

„Die Verbotspolitik ist gescheitert! Die Kriminalisierung sorgt dafür, dass Schwarzmarkt und Organisierte Kriminalität profitieren und der Jugendschutz missachtet wird“, erläutert Matthias Koster, Stadtratsmitglied für DIE LINKE. „Durch eine Teilnahme am Modellprojekt hätten die Konsumentinnen und Konsumenten in Trier die Möglichkeit, legal Cannabis zu erwerben, bei dem sie sicher sein können, dass es nicht verunreinigt ist.“

 

Gemeinsam erklären der Vorsitzende der Linksfraktion Trier, Marc-Bernhard Gleißner, und der Sprecher des Stadtverbandes der Trierer Linken, Tim Biermann:
„Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird eine Regulierung von Cannabis-Konsum möglich. Das Gesetz erlaubt Festlegungen zum Wirkstoffgehalt, zur Zusammensetzung der Inhaltsstoffe, zum Jugendschutz und zu den erlaubten Mengen. Die Devise heißt dann Regulierung statt Schwarzmarkt. Mit dem Antrag, Modellregion zu werden, kann in der Kommune aktiv vorgegangen werden, Cannabis-Konsum zu entkriminalisieren, den Verkauf zu regulieren sowie Prävention und Aufklärung aktiv ohne Verbotsgedanken zu steuern, die den Konsum von Cannabis noch attraktiver machen.“

 

Hintergrund des Stadtratsantrags ist die geplante Cannabis-Entkriminalisierung, die derzeit in der Bundespolitik beraten wird. Die Bundesregierung hat dazu einen Fahrplan vorgelegt, nach dem in einem ersten Schritt der Besitz von Cannabis in Eigenbedarfsmengen sowie der private Eigenanbau erlaubt wird; zudem sollen spezielle Clubs legal Cannabis an ihre Mitglieder abgeben dürfen. In einem zweiten Schritt sollen dann – wissenschaftlich begleitet – in sogenannten Modellkommunen staatlich kontrollierte Abgabestellen Cannabis verkaufen dürfen.

 

DIE LINKE begrüßt Schritte zur Legalisierung von Cannabis, kritisiert aber, dass das Vorhaben der Bundesregierung im Detail nicht ausreichend ist. DIE LINKE fordert eine umfassende Freigabe von Cannabis für volljährige Konsumentinnen und Konsumenten, nicht nur in ausgewählten Modellprojekten; zudem setzt DIE LINKE sich für Verbesserungen bei der Suchtprävention und Suchttherapie ein. „Nur eine vollständige Legalisierung von Cannabis entlastet Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte und ermöglicht zugleich Verbraucherschutz und Jugendschutz“, so Koster abschließend.

Anträge

Anfrage: Zuständigkeit für die Anpassung der Parkgebühren

Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o.g. Anfrage vom 10.11.2023 nehmen wir wie folgt Stellung:
Frage 1:
Seit wann hat die Stadtverwaltung von dieser Zuständigkeitsregelung Kenntnis?


Bewohnerparken


Der Entwurf
Der Städtetag RLP hatte das Rundschreiben 693/2022-E -Parken - Der Entwurf einer Landesverordnung
über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren am 18.10.2022 an die
Stadtverwaltung (Rechtsamt) übersendet. Dabei hat es sich nur um einen Entwurf gehandelt.
Das In Kraft treten
Die Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für die
Festsetzung der Parkgebühren vom 28. März 2023 ist am 31. März 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt
verkündet worden und zum 1. April 2023 in Kraft getreten.


Parkgebührenerhöhung
Die neue Regelung wurde mit Inkrafttreten zur Kenntnis genommen.

Frage 2:
Warum wurden die Fraktionen nicht über die neue Zuständigkeit informiert, sondern haben
dies aus der Presseveröffentlichung vom 16.11.2023 erfahren?


Bewohnerparken:
Das ist nicht richtig, denn in der Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion „Gebührenerhöhung
Bewohnerparken" in der Stadtratssitzung am 01.02.2023 wurde Folgendes mitgeteilt „Die verschiedenen
Fachämter (Amt StadtRaum Trier, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung und Amt für Bürgerdienste)
haben sich bereits mit dem Thema befasst und sind vorbereitet auf die Delegationsverordnung unserer
Landesregierung. Dem Entwurf der Delegationsverordnung ist zu entnehmen, dass die Ermächtigung
zur Festsetzung der Gebühren für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohnerinnen und Bewohner
städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel an die unteren (örtlichen) Straßenverkehrsbehörden
delegiert wird. Diese wird dann in Zusammenarbeit mit den anderen Fachämtern einen Entwurf
einer ,,Bewohnerparkgebührensatzung" erarbeiten.
Vor Erlass dieser Satzung ist der Stadtrat zu hören (so heißt es im Entwurf der Landesregierung).
(Vorlage 034/2023)
Parkgebührenerhöhung
Nach dem Arbeitskreis Parken wurde die Entscheidung der Parkgebührenerhebung getroffen und damit
der Verwaltungsprozess in den Fachämtern in Gang gesetzt. Hierbei wurden die rechtlichen Voraussetzungen
auf Grund der neuen Gesetzeslage geprüft und angewandt. Die Regelungen der LVO
sind eindeutig. Die textliche Fassung derStadtratsvorlage richtet sich danach. Das Verwaltungshandeln
und damit in welcher Form eine Vorlage dem Stadtrat vorgelegt wird, erfolgt durch die Freigabe der
Stadtratsvorlage für die vorgelagerten Gremien.


Frage 3:
Warum wurde suggeriert, der Stadtrat habe die Entscheidungsbefugnis? Warum wurden die Mitglieder
des AK Parken nicht vor der Presseveröffentlichung vom 16.11.2023 darüber informiert, dass es
keinen abschließenden Ratsbeschluss geben wird?


Im Arbeitskreis „Parken" wurde fachlich die Erhöhung der Parkgebühren besprochen. Über den geänderten
„formellen" Beschluss wurde nicht gesprochen. Die Darstellung in der Power Point Präsentation
mit dem Hinweis auf die Beschlussvorlage war daher leider falsch. Eine konkrete Rechtsprüfung erfolgte
erst mit Erstellung der Stadtratsvorlage.

Anfragen

Anfrage: Zuständigkeit für die Anpassung der Parkgebühren

Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o.g. Anfrage vom 10.11.2023 nehmen wir wie folgt Stellung:
Frage 1:
Seit wann hat die Stadtverwaltung von dieser Zuständigkeitsregelung Kenntnis?


Bewohnerparken


Der Entwurf
Der Städtetag RLP hatte das Rundschreiben 693/2022-E -Parken - Der Entwurf einer Landesverordnung
über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren am 18.10.2022 an die
Stadtverwaltung (Rechtsamt) übersendet. Dabei hat es sich nur um einen Entwurf gehandelt.
Das In Kraft treten
Die Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für die
Festsetzung der Parkgebühren vom 28. März 2023 ist am 31. März 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt
verkündet worden und zum 1. April 2023 in Kraft getreten.


Parkgebührenerhöhung
Die neue Regelung wurde mit Inkrafttreten zur Kenntnis genommen.

Frage 2:
Warum wurden die Fraktionen nicht über die neue Zuständigkeit informiert, sondern haben
dies aus der Presseveröffentlichung vom 16.11.2023 erfahren?


Bewohnerparken:
Das ist nicht richtig, denn in der Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion „Gebührenerhöhung
Bewohnerparken" in der Stadtratssitzung am 01.02.2023 wurde Folgendes mitgeteilt „Die verschiedenen
Fachämter (Amt StadtRaum Trier, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung und Amt für Bürgerdienste)
haben sich bereits mit dem Thema befasst und sind vorbereitet auf die Delegationsverordnung unserer
Landesregierung. Dem Entwurf der Delegationsverordnung ist zu entnehmen, dass die Ermächtigung
zur Festsetzung der Gebühren für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohnerinnen und Bewohner
städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel an die unteren (örtlichen) Straßenverkehrsbehörden
delegiert wird. Diese wird dann in Zusammenarbeit mit den anderen Fachämtern einen Entwurf
einer ,,Bewohnerparkgebührensatzung" erarbeiten.
Vor Erlass dieser Satzung ist der Stadtrat zu hören (so heißt es im Entwurf der Landesregierung).
(Vorlage 034/2023)
Parkgebührenerhöhung
Nach dem Arbeitskreis Parken wurde die Entscheidung der Parkgebührenerhebung getroffen und damit
der Verwaltungsprozess in den Fachämtern in Gang gesetzt. Hierbei wurden die rechtlichen Voraussetzungen
auf Grund der neuen Gesetzeslage geprüft und angewandt. Die Regelungen der LVO
sind eindeutig. Die textliche Fassung derStadtratsvorlage richtet sich danach. Das Verwaltungshandeln
und damit in welcher Form eine Vorlage dem Stadtrat vorgelegt wird, erfolgt durch die Freigabe der
Stadtratsvorlage für die vorgelagerten Gremien.


Frage 3:
Warum wurde suggeriert, der Stadtrat habe die Entscheidungsbefugnis? Warum wurden die Mitglieder
des AK Parken nicht vor der Presseveröffentlichung vom 16.11.2023 darüber informiert, dass es
keinen abschließenden Ratsbeschluss geben wird?


Im Arbeitskreis „Parken" wurde fachlich die Erhöhung der Parkgebühren besprochen. Über den geänderten
„formellen" Beschluss wurde nicht gesprochen. Die Darstellung in der Power Point Präsentation
mit dem Hinweis auf die Beschlussvorlage war daher leider falsch. Eine konkrete Rechtsprüfung erfolgte
erst mit Erstellung der Stadtratsvorlage.

Aus der Rathauszeitung

Solidarisch handeln

Gemeinsamer Text mehrerer Fraktionen

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Jörg Johann

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