Die Linksfraktion Trier ist die gewählte Vertretung der Linken Trier im Trierer Stadtrat. Aktuell besetzen wir 3 Sitze im Stadtparlament. Auf unserer Website können Sie uns und unsere Arbeit kennenlernen. Bei Anregungen und Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
Aktuelles aus der Fraktion
Cannabis-Modellprojekt
Regulierung statt Schwarzmarkt
LINKE beantragt Teilnahme der Stadt Trier am Cannabis-Modellprojekt
„Regulierung statt Schwarzmarkt“
Pressemitteilung der Linksfraktion im Trierer Stadtrat
Für die anstehende Sitzung des Trierer Stadtrats am 5. Juli 2023 hat die Fraktion DIE LINKE beantragt, dass auch Trier sich um eine Teilnahme am Cannabis-Modellprojekt der Bundesregierung bewirbt. Flankierend dazu hat die Linksfraktion auch beantragt, dass die Suchtprävention speziell für Jugendliche intensiviert wird und die Kompetenzen in der Stadtverwaltung dazu verstärkt werden.
„Die Verbotspolitik ist gescheitert! Die Kriminalisierung sorgt dafür, dass Schwarzmarkt und Organisierte Kriminalität profitieren und der Jugendschutz missachtet wird“, erläutert Matthias Koster, Stadtratsmitglied für DIE LINKE. „Durch eine Teilnahme am Modellprojekt hätten die Konsumentinnen und Konsumenten in Trier die Möglichkeit, legal Cannabis zu erwerben, bei dem sie sicher sein können, dass es nicht verunreinigt ist.“
Gemeinsam erklären der Vorsitzende der Linksfraktion Trier, Marc-Bernhard Gleißner, und der Sprecher des Stadtverbandes der Trierer Linken, Tim Biermann:
„Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird eine Regulierung von Cannabis-Konsum möglich. Das Gesetz erlaubt Festlegungen zum Wirkstoffgehalt, zur Zusammensetzung der Inhaltsstoffe, zum Jugendschutz und zu den erlaubten Mengen. Die Devise heißt dann Regulierung statt Schwarzmarkt. Mit dem Antrag, Modellregion zu werden, kann in der Kommune aktiv vorgegangen werden, Cannabis-Konsum zu entkriminalisieren, den Verkauf zu regulieren sowie Prävention und Aufklärung aktiv ohne Verbotsgedanken zu steuern, die den Konsum von Cannabis noch attraktiver machen.“
Hintergrund des Stadtratsantrags ist die geplante Cannabis-Entkriminalisierung, die derzeit in der Bundespolitik beraten wird. Die Bundesregierung hat dazu einen Fahrplan vorgelegt, nach dem in einem ersten Schritt der Besitz von Cannabis in Eigenbedarfsmengen sowie der private Eigenanbau erlaubt wird; zudem sollen spezielle Clubs legal Cannabis an ihre Mitglieder abgeben dürfen. In einem zweiten Schritt sollen dann – wissenschaftlich begleitet – in sogenannten Modellkommunen staatlich kontrollierte Abgabestellen Cannabis verkaufen dürfen.
DIE LINKE begrüßt Schritte zur Legalisierung von Cannabis, kritisiert aber, dass das Vorhaben der Bundesregierung im Detail nicht ausreichend ist. DIE LINKE fordert eine umfassende Freigabe von Cannabis für volljährige Konsumentinnen und Konsumenten, nicht nur in ausgewählten Modellprojekten; zudem setzt DIE LINKE sich für Verbesserungen bei der Suchtprävention und Suchttherapie ein. „Nur eine vollständige Legalisierung von Cannabis entlastet Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte und ermöglicht zugleich Verbraucherschutz und Jugendschutz“, so Koster abschließend.
Anträge
Anfrage zum Nutzungskonzept Exhaus
1. Ist vorgesehen das Nutzungskonzept der Beschlussvorlage 115/2020 dem Stadtrat zur
Abstimmung vorzulegen? Wenn ja/ wann? Wenn nein, warum nicht?
Es ist nicht vorgesehen, dass damals mit dem insolventen Exzellenzhaus e.V. gemeinsam
entwickelte Nutzungskonzept dem Stadtrat vorzulegen. Gru_nd ist, dass mit de~ Insolvenz des
Trägers die damals beim Beschluss. zur OS 126/2019 vorliegenden Voraussetzungen zumindest
teilweise obsolet sind.
2. Wurde in den zurückliegenden Jahren seit Juni 2020 ein neues Nutzungskonzept für das
Gebäude Exzellenzhaus entwickelt? Wenn ja, zu welchem Zweck?
Nein, es wurde kein neues Nutzungskonzept erarbeitet.
3. Ist vorgesehen zeitnah ein Nutzungskonzept für das eXhaus zu erstellen und den Auftrag
des Stadtrates zu erfüllen? Wenn ja, wann und zu welchem Zweck? Wenn nein, warum
nicht?
Die Verwaltung sieht aufgrund des noch laufenden Rechtsstreits zwischen dem Bürgerbegehren
und dem Stadtrat aktuell keine gute Ausgangslage zur Erarbeitung eines Nutzungskonzepts mit
offener Perspektive für viele mögliche Nutzungen, da im Falle einer Zulassung des
Bürgerbegehrens und einer anschließenden Abstimmungsmehrheit die Vorgaben des
Bürgerbegehrens zu berücksichtigen wären und den Gestaltungsspielraum für ein
Nutzungskonzept einschränken würden.
Zudem musste die Verwaltung zuletzt auch konstatieren, dass eine Fraktion öffentlich die
Wiederherstellung des eXhauses für die Zwecke der Jugendarbeit und Jugendkulturarbeit nicht
mehr als primäres politisches Ziel verfolgt, woraus sich mit Blick auf die zwischenzeitlich
. verstrichene Zeit die Frage aktueller Mehrheiten ergibt.
Die Erstellung eines Nutzungskonzepts sollte aus Sicht der Verwaltung unabhängig von den
vorgenannten Aspekten grundsätzlich vor dem Hintergrund einer realistischen, mehrheitsfähigen
Umsetzungsperspektive erfolgen.
Anfragen
Anfrage zum Nutzungskonzept Exhaus
1. Ist vorgesehen das Nutzungskonzept der Beschlussvorlage 115/2020 dem Stadtrat zur
Abstimmung vorzulegen? Wenn ja/ wann? Wenn nein, warum nicht?
Es ist nicht vorgesehen, dass damals mit dem insolventen Exzellenzhaus e.V. gemeinsam
entwickelte Nutzungskonzept dem Stadtrat vorzulegen. Gru_nd ist, dass mit de~ Insolvenz des
Trägers die damals beim Beschluss. zur OS 126/2019 vorliegenden Voraussetzungen zumindest
teilweise obsolet sind.
2. Wurde in den zurückliegenden Jahren seit Juni 2020 ein neues Nutzungskonzept für das
Gebäude Exzellenzhaus entwickelt? Wenn ja, zu welchem Zweck?
Nein, es wurde kein neues Nutzungskonzept erarbeitet.
3. Ist vorgesehen zeitnah ein Nutzungskonzept für das eXhaus zu erstellen und den Auftrag
des Stadtrates zu erfüllen? Wenn ja, wann und zu welchem Zweck? Wenn nein, warum
nicht?
Die Verwaltung sieht aufgrund des noch laufenden Rechtsstreits zwischen dem Bürgerbegehren
und dem Stadtrat aktuell keine gute Ausgangslage zur Erarbeitung eines Nutzungskonzepts mit
offener Perspektive für viele mögliche Nutzungen, da im Falle einer Zulassung des
Bürgerbegehrens und einer anschließenden Abstimmungsmehrheit die Vorgaben des
Bürgerbegehrens zu berücksichtigen wären und den Gestaltungsspielraum für ein
Nutzungskonzept einschränken würden.
Zudem musste die Verwaltung zuletzt auch konstatieren, dass eine Fraktion öffentlich die
Wiederherstellung des eXhauses für die Zwecke der Jugendarbeit und Jugendkulturarbeit nicht
mehr als primäres politisches Ziel verfolgt, woraus sich mit Blick auf die zwischenzeitlich
. verstrichene Zeit die Frage aktueller Mehrheiten ergibt.
Die Erstellung eines Nutzungskonzepts sollte aus Sicht der Verwaltung unabhängig von den
vorgenannten Aspekten grundsätzlich vor dem Hintergrund einer realistischen, mehrheitsfähigen
Umsetzungsperspektive erfolgen.
Aus der Rathauszeitung
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